Mietbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jede Miete eines Telefons bei Festkiste, einer einfachen Gesellschaft von Natascha Romanelli und Caroline Müller, Bachstrasse 5, 9606 Bütschwil. Sie sind so kurz wie möglich gehalten. Was hier nicht steht, regelt das Schweizer Obligationenrecht.
1. Buchung
Du schickst uns eine Anfrage oder eine Bestellung. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn wir dir das Datum per WhatsApp oder E-Mail bestätigt haben. Fest reserviert ist das Datum, sobald Miete und Kaution bezahlt sind. Wer bar bei der Abholung bezahlt, hat das Datum ab unserer Bestätigung reserviert; sagst du dann ab, gilt Ziffer 5.
2. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Eine Miete dauert vier Tage, in der Regel von Donnerstag bis Montag. Du holst das Telefon am Mittwoch nach Termin in Bütschwil ab und bringst es am Montag nach Termin zurück. Beim Bringservice bringt eine von uns das Telefon am Vortag oder am Festtag vor Beginn, stellt es auf und holt es wieder ab. Abweichende Tage sind nach Absprache möglich. Bei der Übergabe macht ihr zusammen eine Testnachricht, beim Video-Telefon auch ein Testvideo.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise aus der Bestätigung, in Schweizer Franken, als Endpreise. Miete und Kaution bezahlst du bei der Buchung, per QR-Rechnung, TWINT oder Banküberweisung. Bar geht bei der Abholung.
4. Kaution
Die Kaution beträgt CHF 100.– für jedes Audio-Telefon und CHF 200.– für das Video-Telefon. Du bekommst sie spätestens drei Tage nach der Rückgabe zurück. Wir dürfen sie mit offenen Beträgen aus diesen Bedingungen verrechnen, etwa bei verspäteter Rückgabe oder Verlust.
5. Wenn du absagst
- Bis 30 Tage vor dem Fest kostet eine Absage nichts.
- Ab 29 Tagen vor dem Fest verrechnen wir die Hälfte der Miete.
- Ab 7 Tagen vor dem Fest verrechnen wir die ganze Miete, weil sich das Datum so kurzfristig kaum noch vermieten lässt.
Vermieten wir das Datum neu oder übernimmt jemand deine Buchung, verrechnen wir nichts. Die Kaution bekommst du in jedem Fall ganz zurück. Eine Absage schickst du per WhatsApp oder E-Mail.
6. Wenn wir absagen müssen
Können wir das Telefon nicht bereitstellen, zum Beispiel weil es defekt ist oder vom vorherigen Fest nicht zurückkam, sagen wir dir so früh wie möglich Bescheid und zahlen dir alles zurück, was du bezahlt hast.
7. Bringservice und Versand
Der Bringservice kostet CHF 89.– bis 20 Kilometer ab Bütschwil, für jeden weiteren Kilometer (einfacher Weg) CHF 3.–. Einen Versand mit der Post gibt es nur nach Absprache, in die Schweiz und nach Liechtenstein. Dann geht das Telefon am vereinbarten Tag im Koffer mit dem beigelegten Etikett zurück. Geht es auf diesem Rückweg bei der Post verloren, trägst du dafür kein Risiko; bewahre dazu die Quittung der Post auf.
8. Verspätete Rückgabe
Kommt das Telefon später zurück als vereinbart, kostet jeder angefangene weitere Tag CHF 30.–, weil es am nächsten Wochenende wieder unterwegs sein muss.
9. Sorgfalt, Schaden und Verlust
Behandle das Telefon so, wie du ein geliehenes Gerät behandeln würdest: kein Regen, keine Getränke darauf. Gebrauchsspuren kosten nichts. Geht ein Telefon verloren oder wird es zerstört, behalten wir die Kaution; darüber hinaus verrechnen wir nichts.
10. Die Aufnahmen
- Die Aufnahmen gehören dir. Du sorgst dafür, dass deine Gäste wissen, dass sie aufgenommen werden.
- Was du mit den Aufnahmen machst, etwa wenn du sie teilst oder veröffentlichst, liegt in deiner Verantwortung. Das gilt besonders für Aufnahmen von Kindern.
- Du bekommst alle Aufnahmen innert sieben Tagen nach der Rückgabe auf einem USB-Stick: vom Audio-Telefon als MP3, vom Video-Telefon als MP4 und die Fotos der Gäste als JPG. Bestellst du den personalisierten Stick mit Box, kann es bis zu 14 Tage dauern.
- Wir bearbeiten die Aufnahmen nur in deinem Auftrag und nur dafür, sie dir zu übergeben. Wir hören und schauen sie nicht an. Eine Kopie bewahren wir 30 Tage auf, danach löschen wir sie.
11. Wenn am Fest etwas nicht funktioniert
Wir prüfen jedes Telefon bei der Übergabe zusammen mit dir. Fällt es am Fest trotzdem aus oder gehen Aufnahmen durch einen Fehler des Geräts verloren, zahlen wir dir die Miete zurück. Deine gesetzlichen Rechte als Mieterin oder Mieter bleiben daneben bestehen.
12. Gutscheine
Ein Gutschein gilt zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum für eine Miete des darauf genannten Telefons. Das Datum wählen die Beschenkten, solange ein Telefon frei ist.
13. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten mit Firmen ist der Gerichtsstand Bütschwil. Für Privatpersonen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 24. September 2026
Festkiste Deine Feier. Fertig verpackt.